Das Gericht befindet den Angeklagten Albert Heinen im Sinne des
Paragraphen 243 des Strafgesetzbuches in der Fassung vom 01.07.2076 für
schuldig, irrationale Hilfeleistung an einer ihm unbekannten Person
begangen zu haben. Das Urteil lautet sechs Monate Gefühl ohne
Bewährung. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Das Urteil wird im
Anschluss an das Verfahren vollstreckt. Die Verhandlung ist geschlossen.
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